Professionelle Physiotherapie & Klassische Massagen für Privatpatienten und Selbstzahler bei Ihnen zu Hause
Professionelle Physiotherapie & Klassische Massagen für Privatpatienten und Selbstzahler bei Ihnen zu Hause
Los geht's
Hallo!
Mein Name ist Georg Hemberger. Seit dem Jahr 2012 bin ich staatlich anerkannter
Physiotherapeut. Meine
Schwerpunkte sind Manuelle Therapie, Craniomandibuläre Dysfunktion, Manuelle Lymphdrainage, Atemtherapie und Klassische
Massagetherapie. Gerne zeige
ich Ihnen im Rahmen der physiotherapeutischen Behandlung individuell auf Sie abgestimmte
funktionelle
Übungen, die gezielt Ihre Beweglichkeit verbessern und Ihre Muskulatur stärken.
Die Physiotherapie soll vor allem die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des menschlichen Körpers wiederherstellen. Sie ist eine spezialisierte Form des Trainings von Muskulatur, Faszien und vor allem Bindegewebe und dient zur Stärkung und Regeneration der physischen Gesundheit.
Bei der Manuellen Therapie werden nach sorgfältiger Befunderhebung Gelenk- und Muskelblockaden gelöst. Dadurch wird die Beweglichkeit verbessert, Schmerzen können reduziert und im besten Fall gelöst werden.
Bei der Klassischen Massagetherapie werden durch Dehnungs-, Zug- und Druckreize Haut, Bindegewebe und Muskulatur positiv beeinflusst. Bei erfolgreicher Massagebehandlung werden Muskelverspannungen und verkrampftes Bindegewebe entspannt. Der Fokus liegt dabei auf der Wahrnehmung der eigenen Atmung und der vollständigen Entspannung.
Die Atemtherapie wird in der Physiotherapie angewendet, um die Atemmuskulatur zu kräftigen, die Lungenfunktion zu steigern, Fehlatmungsbewegungsformen abzubauen und gegebenenfalls festes Sekret zu lösen.
Die Manuelle Lymphdrainage (MLD) dient zur Behandlung von Lymphödemen als Ödem- und Entstauungstherapie. Ein genauer Ablauf, sowie die Grundgriffe nach E. Vodder (Pumpgriff, stehender Kreis, Schöpfgriff und Drehgriff) werden genutzt, um den Abtransport der Lymphe zu gewährleisten.
Bei den Beihilfesätzen handelt es sich um die Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel auf der Grundlage der Bundesbeihilfeverordnung vom 01.02.2025
Bei den Beihilfesätzen handelt es sich um die Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel auf der Grundlage der Bundesbeihilfeverordnung vom 01.02.2025
Mo - Fr 09:00 - 18:00 Uhr
Samstag nach Vereinbarung